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Unsere finanziellen Hilfen sind fast so vielfältig wie die Studierenden es brauchen – geschenkt und/oder geborgt. Chancengerecht unterstützen und immer auf der Suche nach unbürokratischen Lösungen – ein Auftrag, dem wir engagiert nachkommen. Mit unseren Hilfen geben wir den Studierenden Flexibilität und Sicherheit.

3.315

BAföG-Anträge
Inland + Ausland

123

Härtefallanträge

26

Nothilfeanträge

Bundesausbildungsförderung (BAföG)

Das Jahr 2024 stellte das BAföG-Amt des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg vor zahlreiche Herausforderungen. Zu Beginn des Jahres haben wir neben der BAföG-Förderung eine ganz neue Aufgabe vom Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg übernommen: das Führen des Ausbildungsstättenverzeichnisses. Ferner gab es eine BAföG-Novelle und die Studienstarthilfe wurde neu eingeführt. Das Team des BAföG-Amtes wurde personell verstärkt und eine neue Kollegin wurde eingearbeitet. Die Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse war ein weiteres Thema, dem sich unsere Abteilung 2024 intensiv widmete. Trotz dieser zusätzlichen Herausforderungen war es unsere stetige Aufgabe, die Prüfung und Bescheidung der eingehenden Anträge der Studierenden professionell und mit höchster Priorität zu erledigen.

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Ausbildungsstättenverzeichnis

Eine neue Aufgabe für unser BAföG-Amt

Das Führen des Ausbildungsstättenverzeichnisses für das gesamte Land Brandenburg wurde dem Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg durch das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg im Jahr 2024 gesamtheitlich übertragen. Ausbildungsstättenverzeichnisse werden für nahezu alle Bundesländer geführt. Im Ausbildungsstättenverzeichnis des Landes Brandenburg sind alle Ausbildungsstätten aufgeführt, deren Besuch nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden kann. Das Verzeichnis verfolgt damit den Zweck, einen Überblick über alle förderfähigen Ausbildungsstätten im Land Brandenburg zu geben.

Welche Auswirkungen hatte diese neue Aufgabe für uns? Für die Führung des Ausbildungsstättenverzeichnisses durch das Studierendenwerk Ost: Brandenburg musste ein komplett neues Verzeichnis erstellt werden. Dafür wurden die bestehenden Datensätze des MWFK übernommen und neue Ausbildungsstätten kontinuierlich ergänzt, sodass das Verzeichnis bald alle anerkannten Ausbildungsstätten umfasst. Für die Erledigung der Aufgabe hat das Studierendenwerk Ost:Brandenburg Kontakt mit zwei weiteren Brandenburger Landesministerien aufgenommen. Die beiden Ministerien, die für die betreffenden Bereiche zuständig sind, sind das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS). Die Aktualisierung des Ausbildungsstättenverzeichnisses stellte sich als äußerst akribische Arbeit heraus und wird voraussichtlich erst im Jahr 2025 vollständig abgeschlossen und danach kontinuierlich aktualisiert.

Eine weitere neue Aufgabe für unser Amt war die uns übertragene Prüfung einer vergleichbaren Ausbildungsstätte am Wohnort der Eltern. Die ersten Anfragen anderer Ämter hierzu betrafen die Prüfung der zumutbaren Erreichbarkeit vom Wohnort der Eltern gemäß § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG in Verbindung mit Ziff. 2.1a. Die aufwachsende Anzahl der Anfragen stellte für unser Amt eine neue Herausforderung dar, da wir in der Vergangenheit keine vergleichbaren Sachverhalte geprüft haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit der Zeit und unserer gesammelten Routine in der Lage sein werden, alle bei uns eingehenden Prüfanfragen schnellstens zu beantworten.

Die 29. BAföG-Novelle

Ab Wintersemester 2024/2025 höhere Fördersätze und mehr Flexibilität

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung zum Wintersemester 2024/2025 einige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Im Zuständigkeitsbereich des BAföG-Amtes des SWOBB konnten wir im Zusammenhang mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz (siehe Abschnitt: BAföG im Inland) leider noch keine größeren positiven Tendenzen feststellen. Die Zahl der gestellten Anträge im In- und Ausland ist bislang noch nicht gestiegen. Im Jahr 2024 haben weniger als 21 Prozent aller Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Ost:Brandenburg ein Antrag auf BAföG gestellt. Das entspricht einem Rückgang von zwei Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. In Bezug auf das zum Wintersemester 2024/25 in Kraft tretende 29. BAföG-Änderungsgesetz bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen sich daraus für die Zukunft ergeben werden.

Bausteine der 29. BaföG-Novelle

  • Die Freibeträge wurden um circa 5 Prozent erhöht.
  • Der Grundbedarf wurde von 452 Euro auf 475 Euro angehoben.
  • Der Bedarf für Unterkünfte für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wurde von 360 Euro auf 380 Euro erhöht.
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich von 94 Euro auf 102 Euro. Für Versicherte ab 30 Jahren steigt er von 168 Euro auf 185 Euro.
  • Der Pflegeversicherungszuschlag erhöht sich von 28 Euro auf 35 Euro und ab dem 30. Lebensjahr von 38 Euro auf 48 Euro.

Damit ist der Förderungshöchstbetrag von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um circa 6 Prozent.

  • Die Studienstarthilfe wurde neu eingeführt.
  • Der Flexibilitätssemester wurde eingeführt.
  • Ein späterer Wechsel der Fachrichtung ist möglich.
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Die neue Studienstarthilfe

Durch die neue Studienstarthilfe soll es jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erleichtert werden, sich für eine Hochschulausbildung zu entscheiden. Die Studienstarthilfe ist in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen und dient dazu, junge Menschen bei Ausgaben zu unterstützen, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind. Das sind zum Beispiel die Anschaffung eines Laptops oder die Mietkaution. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren Bezug von BAföG beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Der Antrag wird über das Portal BAföG-Digital gestellt. In unserem Zuständigkeitsbereich wurden im Jahr 2024 insgesamt 66 Digital-Anträge auf Studienstarthilfe gestellt, von denen 49 bewilligt wurden. Von den 66 Studierenden, die einen Antrag auf Studienstarthilfe gestellt haben, beantragten 58 auch Leistungen nach dem BAföG.

Flexibilitätssemester

Geförderte Studierende haben künftig die Möglichkeit, einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch zu nehmen. Dieses Flexibilitätssemester kann entweder im Bachelor- oder im Masterstudium beantragt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Studierenden sich auch dann auf die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz verlassen und beispielsweise ihre Abschlussarbeit mit voller Konzentration angehen können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten. In unserem Zuständigkeitsbereich wurde das neue Flexibilitätssemester sehr gut angenommen. Im Jahr 2024 haben 85 Studierende einen Antrag auf ein Flexibilitätssemester gestellt.

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Personal

 

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg hatte zum 31.12.2024 insgesamt 12 Beschäftigte mit 11,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Eine der 11,5 VZÄ ist mit einer langzeiterkrankten Beschäftigten besetzt, deren Stelle nicht vertreten wird, so dass aktuell 10,5 VZÄ für die Erledigung aller Aufgaben im BAföG-Amt zur Verfügung stehen.

So wie im Jahr 2023 beabsichtigt wurde, wurde im Jahr 2024 die Führung des Ausbildungsstättenverzeichnisses des Landes Brandenburg an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg übertragen und uns somit ein Aufwuchs um 0,5 VZÄ in Aussicht gestellt. Weil es im Jahr 2023 durch leicht steigende Antragszahlen zu einer Unterschreitung um 0,3 VZÄ der eingerichteten Planstellen kam, hat das Studierendenwerk ab 10.06.2024 eine Stelle mit 0,8 VZÄ, die zunächst für zwei Jahre befristet ist, besetzt. Durch die erneut rückläufigen Antragszahlen und unter Berücksichtigung der Schätzung einer kalkulatorischen Stellenstärke von 0,3 VZÄ für die Studienstarthilfe ergibt sich gemäß dem BSL-Gutachten für das Amt momentan noch ein Bedarf von 8,84 vollen Planstellen. Unter Berücksichtigung des Bedarfes von 0,5 VZÄ für den derzeitigen Mehraufwand infolge der fehlenden E-Akte und von 0,5 VZÄ für die Führung des Ausbildungsstättenverzeichnisses ergibt sich für das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg insgesamt ein Bedarf von 9,84 vollen Planstellen. Ein entsprechender kw-Vermerk (künftig wegfallend) im Umfang von 0,66 VZÄ liegt vor.

Der demografische Wandel macht sich auch im Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg durch eine zunehmende Anzahl an Altersabgängen bemerkbar. Dadurch übernehmen Kolleginnen und Kollegen, die sich vor dem Eintritt in den Ruhestand befinden, die zusätzliche Aufgabe, neue Beschäftigte in das komplexe Fachgebiet des BAföG einzuarbeiten. Dies kann in einem ohnehin anspruchsvollen Arbeitsumfeld zusätzliche Belastungen mit sich bringen. In Bezug auf das BAföG verstärken sich der Personalmangel, der Arbeitsdruck und der steigende staatliche Erstattungsaufwand seit Jahren gegenseitig. In kaum einem anderen Bereich des Studierendwerkes ist die Rekrutierung von Fachpersonal eine derart herausfordernde Aufgabe. Es existiert keine spezifische Ausbildung für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen. Dies bedeutet, dass ein:e neue:r Beschäftigte:r von den Mitarbeitenden der Abteilung vollumfänglich eingearbeitet werden muss. Auf der anderen Seite sind die Sorgen, die durch die sinkende Anzahl der Anträge hervorgerufen werden, zu berücksichtigen. Diese Entwicklung hat nämlich direkte Auswirkungen auf die Personalausstattung im BAföG-Amt. Bei der neuen Kollegin, die erfreulicherweise ab dem 10. Juni 2024 eingestellt werden konnte, erstreckte sich der Einarbeitungsprozess im Bereich des BAföG bis zum Jahresende und wurde neben der regulären BAföG-Bearbeitung durch das gesamte BAföG-Team durchgeführt. Gemäß der aktuellen Planung wird die Kollegin voraussichtlich ab Anfang 2025 ein eigenes Sachgebiet übernehmen. Die Einstellung erfolgte zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren. Eine Verlängerung ist abhängig von der Entwicklung der Antragszahlen. Aufgrund des großen Einarbeitungsaufwandes im Zuge der Stellennachbesetzungen soll trotz des 0,66 kw-Vermerkes im Jahr 2025 eine neue Stelle im Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg ausgeschrieben werden.

Die Digitalisierung des BAföG-Antrages

Der Prozess der vollständigen Digitalisierung des BAföG-Antrages konnte im Land Brandenburg noch nicht vollständig abgeschlossen werden. So ist eine digitale Zustellung von Bescheiden und Akten gegenwärtig noch nicht möglich. Im Jahr 2025 soll sich diese für alle Beteiligten nach wie vor unbefriedigende Situation ändern. Die Finanzierung der digitalen Akte wurde seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg im Jahr 2024 zugesagt. So hat das Studierendenwerk Ost:Brandenburg den erforderlichen Scanner und die notwendige Scansoftware beschafft. Bedingt durch Lieferverzögerungen befindet sich derzeit die Beschaffung des Siegelzertifikats noch in der Umsetzungsphase. Zur Bearbeitung mittels E-Akte stehen den Mitarbeitenden zwei Monitore am Arbeitsplatz zur Verfügung, um eine gleichbleibende Arbeitsleistung zu erreichen. Die nächste anspruchsvolle Aufgabe im Zusammenhang mit der Einführung der E-Akte wird die Erstellung der Verfahrensdokumentation sein. Neben der Beschaffung und Inbetriebnahme aller für die Einführung der E-Akte erforderlichen Soft- und Hardwarekomponenten, besteht eine große Herausforderung darin, alle Beschäftigten der BAföG-Abteilung auf dem Schritt zur digitalen Akte mitzunehmen.

Im Jahr 2024 bedeutete die Vorbereitung auf die Einführung der E-Akte für alle Mitarbeiter:innen des Amtes einen erhöhten Arbeitsaufwand. Einerseits musste jedes online eingereichte Dokument ausgedruckt werden, um rechtssichere Vorgänge zu erzeugen. Andererseits wurden einzelne Prozesse schrittweise online bearbeitet. Zusätzlich erreichen uns die per „BAföG-Digital“ gestellten Anträge häufig nicht vollständig und die Verarbeitung der eingehenden Dokumente erfolgt weiterhin in Papierform. Die Einführung der vollständigen E-Akte ist für das Jahr 2025 geplant.

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BAföG Inland

Wir sind im Jahr 2024 für drei staatliche und eine private Hochschule im Bereich Ausbildungsförderung zuständig.

2.802

Anträge bearbeitet

1.890

Anträge bewilligt

719

Euro Förderung
durchschnittlich

Im Jahr 2024 wurde ein Rückgang der eingereichten Anträge um 9 Prozent verzeichnet. Im Jahr davor, 2023, wurden noch 3.093 Anträge gezählt. Im Jahr 2024 belief sich die Zahl der Anträge insgesamt auf 2.802. Der Rückgang ist besorgniserregend und spiegelt die rückläufige Zahl (mit Ausnahme der privaten Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde) der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Ost:Brandenburg wider. Insbesondere an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) ist hierbei ein starker Rückgang zu verzeichnen. Im Jahr 2024 sank die Zahl der Studierenden im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent. Der leichte Anstieg der Studierendenzahl an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg um fünf Prozent führte nicht zu einem Anstieg der BAföG-Anträge. Ein Grund hierfür ist, dass auch die Zahl der internationalen Studierenden zunahm, die die Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung meist nicht erfüllen. Im Jahr 2024 bemühten sich 21 Prozent aller Studierenden um eine Förderung nach dem BAföG (Vorjahr 23 Prozent). Die Gefördertenquote ist im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert und beträgt in 2024 14 Prozent. Die Förderungsquote ist erstmals seit dem Jahr 2021 wieder gestiegen und beträgt im Jahr 2024 68 Prozent (Vorjahr 62 Prozent). Der durchschnittliche Förderbetrag sank von 727,23 Euro im Jahr 2023 auf 718,60 Euro im Berichtsjahr.

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BAföG-Anträge Inland

durschnittlicher Förderbetrag (Inland) im Monat

Förderungsbeträge (Inland) im Jahr

BAföG-Forderungsmanagement (Inland)

In einigen Fällen verlangt das BAföG-Amt bereits gezahlte Leistungen zurück, hier ist das Forderungsmanagement gefragt. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Studierende in ihren Nebenjobs doch mehr verdienten oder wenn Freibeträge überschritten wurden. Das Jahresvolumen an Rückforderungen lag bei Inlands-Anträgen bei 445.414 Euro. Zum Jahresende 2024 waren im Bereich des Inlands-BAföG 60 Rückforderungen gestundet. Zum 31. Dezember 2024 betrug die Rückforderungssumme bei insgesamt 222 Rückforderungsfällen 463.368 Euro in der Inlandsförderung.

BAföG-Rechtsmittelverfahren (Inland)

Im Berichtzeitraum 2024 gingen insgesamt 140 Widersprüche ein, davon betrafen 107 Verfahren inländische Anträge (Vorjahr 140). Im Jahr 2024 kamen neun verwaltungsgerichtliche Klage- und Eilverfahren neu hinzu. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden sieben Verfahren abgeschlossen. Damit sind momentan noch 12 Verfahren offen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren führte 2024 zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 230,00 Euro.

2022
2023
2024
Widerspruchsverfahren
77
140
107
- abgeholfen
29
71
42
- zurückgewiesen
10
17
38
- zurückgenommen
2
7
4
- ausstehend
36
45
23
- Widerspruchsquote in %
2,5
4,5
3,8
Verwaltungsgerichtsverfahren
24
13
7
Ordnungswidrigkeiten
2
3
1
Klagen
16
14
9

BAföG im Ausland

Der Schwerpunkt der Förderung im Ausland liegt nach wie vor auf Anträgen für Schule, Studium oder Praktika. Wie in den Vorjahren sind Südafrika, Neuseeland und Ägypten bei den Studierenden sehr beliebt.

513

Anträge bearbeitet

356

Anträge bewilligt

835

Euro Förderung
durchschnittlich

Die BAföG-Anträge für das Ausland waren im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um zwei Prozent rückläufig. Die prognostizierte Entwicklung, wonach sich die Zahl der Auslandsanträge mit dem Abklingen der Corona-Pandemie kontinuierlich steigern wird, hat sich im Jahr 2024 damit nicht bestätigt. Von den 513 Anträgen, die im Jahr 2024 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg gestellt wurden, wurden mehr als 69 Prozent bewilligt. Die durchschnittliche Fördersumme lag bei 834,56 Euro.

BAföG Anträge (Ausland)

durschnittlicher Förderbetrag (Ausland) im Monat

Förderungsbeträge (Ausland)

BAföG-Forderungsmanagement (Ausland)

In einigen Fällen verlangt das BAföG-Amt bereits gezahlte Leistungen zurück. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Studierende doch mehr verdienten oder wenn Freibeträge überschritten wurden. Das Jahresvolumen an Rückforderungen lag bei Auslands-Anträgen bei 13.049 Euro. Zum Jahresende 2024 waren im Bereich des Auslands-BAföG vier gestundet. Zum 31. Dezember 2024 betrug die Rückforderungssumme bei insgesamt 9 Rückforderungsfällen 9.320 Euro im Bereich der Auslandsförderung.

BAföG-Rechtsmittelverfahren (Ausland)

Im Berichtzeitraum 2024 gingen insgesamt 140 Widersprüche ein, davon betrafen 33 Widerspruchsverfahren ausländische Anträge (Vorjahr 31).

2022
2023
2024
Widerspruchsverfahren
11
31
33
- abgeholfen
6
14
26
- zurückgewiesen
0
5
6
- zurückgenommen
0
0
0
- ausstehend
5
12
1
- Widerspruchsquote in %
3,2
5,9
6,4
Verwaltungsgerichtsverfahren
2
1
0
Ordnungswidrigkeiten
0
0
0
Klagen
0
0
0

Härtefalldarlehen

123

Anträge bearbeitet

79

Anträge bewilligt

494

Euro Darlehensbetrag
durchschnittlich

Das zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 500 Euro ist ein bewährtes Instrument, um kurzfristige finanzielle Engpässe während des Studiums zu überbrücken. 2024 gab es eine höhere Nachfrage nach dem Härtefalldarlehen. Es gab 123 Anträge (Vorjahr 114), von denen 79 bewilligt (Vorjahr 90) werden konnten. Ausgezahlt wurde im Jahr 2024 ein Gesamtbetrag von 39.030 Euro. Hauptgrund für die Antragstellung waren Wartezeiten bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen. Daher gab es gerade zu Beginn der Semester eine erhöhte Nachfrage.

Härtefallanträge

Nothilfe

26

Anträge
bearbeitet

3

Anträge
bewilligt

300

Euro Zuschussbetrag/
Studierende:n

Auch die Nothilfe, eine Auszahlung von 300 Euro an Studierende, die unverschuldet und unerwartet in Not geraten sind, wurde 2024 26-mal beantragt. Hier konnten nur drei Anträge bewilligt werden, da viele Antragstellende die Voraussetzungen nicht erfüllten.

Nothilfeanträge